Arbeitsschutz Landree

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Sicherheitsfachkraft

Die Sicherheitsfachkraft hat in einem Unternehmen präventive Aufgaben. Es geht darum, Arbeitsunfälle zu vermeiden. Gemeinsam mit dem Betriebsarzt, beziehungsweise der Betriebsärztin, arbeitet die Fachkraft daher in beratender Funktion für den Arbeitgeber. Die Aufgaben lassen sich generell in drei verschiedene Bereiche aufteilen.

Gefährdungspotential einschätzen: Für die Berufsgenossenschaft müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung machen. Verhindern Sie zu höhe Beiträge für die Berufsgenossenschaft durch eine zertifizierte Beurteilung Ihres Betriebs.

Fortbildungen: Mindestens ein Mal im Jahr müssen Unternehmen eine Fortbildung für die Mitarbeiter durchführen. Diese Fortbildungen kann ich gerne flexibel für Sie durchführen.

Beratung und Analyse bei Unfällen: Ich übernehme für Sie die Unfallanalyse, seztze mich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung und stehe Ihnen vermittelnd zur Seite.

Als eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) stehe ich Ihnen im Raum Schleswig Holstein gerne zur Seite.

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Sicherheitsunterweisung

So wichtig die Betriebsanweisung ist, reicht ein Dokument allein oft nicht aus. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Angestellten besonders in Sicherheitsfragen richtig unterwiesen sind.

An dieser Stelle kommt die Sicherheitsunterweisung ins Spiel. Unterweisungen lassen sich in drei verschiedene Arten unterteilen. Die Erstunterweisung wird in der Regel bei neuen Arbeitnehmern durchgeführt. Sie kann aber auch zum Einsatz kommen, wenn neue Maßnahmen auf Basis der Vorschläge der Sicherheitskraft implementiert werden.

Zur regelmäßigen Auffrischung von Themen wird Wiederholungsunterweisung genutzt. Diese bietet sich bei besonderen Gefahren an, die man den Angestellten regelmäßig in das Gedächtnis rufen sollte.

Zuletzt gibt es noch Sicherheitsunterweisung für besondere Fälle. Hier geht es darum, dass beispielsweise aufgrund von Baumaßnahmen kurzfristig neue Gefahren entstehen und dementsprechend veränderte oder Verhaltensregeln notwendig sind. Diese gelten typischerweise für eine beschränkte Zeit.

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Betriebsanweisung

Was ist eine Betriebsanweisung?

In der Betriebsanweisung werden im Grunde genommen alle Verhaltensregeln festgehalten, um zu verhindern, dass die identifizieren Gefährdungsfaktoren tatsächlich ein Problem werden. Es wird festgeschrieben, welche Schutzmaßnahmen die Mitarbeiter treffen sollten und wie sie sich in bestimmten Situationen zu verhalten haben.

Auch Verhaltensregeln bei Störungen oder Unfällen finden sich in der Betriebsanweisung wieder, ebenso Maßnahmen zur Ersten Hilfe. Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisung kein Dokument ist, das nur einmal aufgestellt wird.

Sicherheitsfachkräfte wie ein sicherheitstechnischer Betreuer machen immer wieder eine Gefährdungsbeurteilung, da es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt. Dementsprechend wird auch die Betriebsanweisung immer wieder auf Basis der Erkenntnisse auf den neuesten Stand gebracht.

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Gefährdungsbeurteilung

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es darum, mögliche Gefahrenherde für die Mitarbeiter im Unternehmen zu finden. Hierbei kann es sich um Unfall- aber auch um Gesundheitsgefahren handeln. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet das Identifizieren, Analysieren, Beurteilen und Dokumentieren von Risiken.

Diese können durch physikalische, chemische oder biologische Faktoren entstehen. Zudem spielen auch psychische und psychosoziale Belastungen eine Rolle.

Damit die Fachkraft eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung vornehmen kann, muss sie das entsprechende Fachwissen haben. Für die Sicherheitsfachkraft ist daher nicht nur eine passende Ausbildung vorgeschrieben, sondern auch Berufs- und Führungserfahrung sowie sicherheitstechnische Fachkunde.

Kontakt

Telefon : 01590 1360494
Email: info@arbeitsschutz-landree.de

Carl-Mühlenpfordt-Straße 54
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